GEP Umwelttechnik GmbH
Lagerung von Heizöl im Heizraum ab Herbst 2005 auch in Oberösterreich zulässig!
Leimen, 01.08.2005/DE-ZI

Die gesetzliche Verpflichtung, neben dem Heizraum einen separaten Lagerraum für Heizöl zu errichten, gehört voraussichtlich ab September 2005 der Vergangenheit an. Für Besitzer bestehender Ölheizungen bedeutet dies, dass sie den Öl-Lagerraum nun für Anderes nützen können. Im Neubau kann von vornherein auf die Einplanung eines Öl-Lagerraums verzichtet werden.

Derzeit liegt die entsprechende Verordnung zur Bestätigung bei der EU in Brüssel. Aller Voraussicht nach im September kann diese dann zum Landesgesetz erhoben werden. Diese Verordnung sieht zusammengefasst Folgendes vor:

  • Leistung der Öl-Heizanlage: unter 50 kW
  • Lagermenge: Bis zu 5.000 Liter (Brennstoffwärmeleistung)
  • Zulässige Lagerung von Brennstoffen im Heizraum: Nur Heizöl, welches in der Heizanlage verfeuert wird.
  • Zulässige Heizanlagen: Nur solche, die mit dem gelagerten Heizöl befeuert werden.
  • Brandschutztüre (brandhemmend und selbstschließend)kann im Kleinhausbau auch entgegen der Fluchtrichtung (in den Heizraum) aufschlagen.
  • Mindestabstand zwischen Heizanlage und Lagerbehälter: 1 Meter
  • Heizölleitung zwischen Heizanlage und Lagerbehälter: Im Einstrangsystem
  • Lagerbehälter: doppelwandig

Neben den neuen Möglichkeiten, den für einen Heizraum verbauten oder vorgesehenen Platz zu nützen, bedeutet dies auch den Wegfall von kostspieligen sicherheitstechnischen Einrichtungen: Etwa die zweite Brandschutztür oder der Aufwand für den Einbau der Be- und Entlüftung des Lagerraums.

Wir ersuchen Sie, die Besitzer von Ölheizungen sowie Interessenten auf diese wichtige Neuerung hinzuweisen. Selbstverständlich stehen wir Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung:

Ansprechperson:
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